

Die Besteuerung einer Zypern Limited umfassend erklärt
Welche Steuern fallen für Unternehmen in Zypern an?
Zypern bietet eine Vielzahl von Steuervorteilen für Unternehmen an, die wir im folgenden Artikel näher erörtern werden.
Vorab ist es wichtig zu betonen, dass Zypern kein Offshore-Steuerparadies ist. Das zypriotische Steuersystem folgt den Gesetzen der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Durch die Einhaltung von EU-Recht ergibt sich einer der wichtigsten steuerlichen Vorteile Zyperns: die weltweite Anerkennung, Konformität und Zuverlässigkeit als Investment-Standort.
Wenn Sie die Steuerlast für Ihr Unternehmen in Zypern schnell und einfach schätzen möchten, sollten Sie unseren Nettogewinnrechner ausprobieren. Der Rechner berücksichtigt u. a. die im Folgenden genannten Einkommens- und Steuerarten.
Steuern auf Unternehmenseinkünfte
Corporate Income Tax (CIT) / Körperschaftssteuer
Der Standard-Körperschaftssteuersatz (CIT) in Zypern beträgt 15%. Die lokalen Behörden erheben keine zusätzlichen Steuern auf Einkommen (vgl. Gewerbesteuern). Körperschaftssteuerpflichtig sind alle Unternehmen, die nach zypriotischem Recht gegründet oder registriert sind. Weiterhin jedes ausländische Unternehmen, das in Zypern eine Geschäftstätigkeit ausübt oder eine ständige Betriebsstätte hat.
Eine ständige Betriebsstätte (Cyprus's permanent establishment regulations) bedeutet, dass Ihr Unternehmen eine feste Adresse im Land hat. Ein so in Zypern steuerlich ansässiges Unternehmen ist mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.
Ausnahmen von Corporate Income Tax
Das zypriotische Körperschaftssteuergesetz bietet mehr als nur niedrige Steuersätze. Sie kommen in den Genuss zahlreicher Steuerbefreiungen für viele verschiedene Arten von Einkommen, Gewinnen und Erträgen.
Gewinne einer ausländischen Betriebsstätte
Mit Wirkung vom 1. Juli 2016 können Sie die von einer ausländischen Betriebsstätte abgeführten Steuern auf Gewinne mit den in Zypern fälligen Steuern auf weltweites Einkommen verrechnen.
Kapitalerträge
In Zypern unterliegen Unternehmen grundsätzlich keiner Kapitalertragsteuer auf Finanzinvestitionen. Die Kapitalertragsteuer greift hauptsächlich bei Immobilien und nicht bei Aktien, Anleihen oder den meisten anderen Wertpapieren.
Grundsätzlich entsteht eine Kapitalertragsteuer von 20 % nur dann, wenn ein Unternehmen in Zypern Immobilien-Vermögen veräußert oder wenn es Anteile an einer Gesellschaft verkauft, deren Wert überwiegend auf Immobilien in Zypern beruht (das heißt: mehr als 50 % des Unternehmenswerts stammen aus zypriotischem Immobilienvermögen).
Verkauf von Anteilen und Wertpapieren
Gewinne einer Zypern Limited aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren sind grundsätzlich von der Kapitalertragsteuer befreit, sofern diese Wertpapiere keinen Bezug zu Immobilien in Zypern haben.
Diese Steuerbefreiung gilt insbesondere für:
- Anteile an ausländischen Gesellschaften
- Anteile an zypriotischen Gesellschaften, die keine Immobilien in Zypern besitzen
- Anleihen, Schuldverschreibungen und vergleichbare Finanzinstrumente
Aus diesem Grund ist Zypern nach wie vor ein beliebter Holdingstandort, da der Verkauf qualifizierter Beteiligungen aus kapitalertragsteuerlicher Sicht in der Regel steuerfrei erfolgen kann.
Wichtige Ausnahme: Aktiver oder professioneller Handel mit Wertpapieren
Die Steuerbefreiung von der Kapitalertragsteuer für Aktien und andere Wertpapiere gilt nur dann, wenn diese als langfristige Investitionen gehalten werden.
Betreibt ein Unternehmen jedoch einen aktiven oder professionellen Wertpapierhandel, also einen regelmäßigen und systematischen An- und Verkauf im Rahmen der Geschäftstätigkeit, können die Gewinne als laufende Einkünfte eingestuft werden. In diesem Fall unterliegen sie der Körperschaftsteuer (CIT) und gelten nicht mehr als steuerfreie Veräußerungsgewinne.
Neue Regelung für Krypto: 8% Pauschalsteuer
Im Jahr 2026 hat Zypern ein spezielles Steuerregime für Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Assets eingeführt.
Veräußert ein Unternehmen Krypto-Assets und erzielt dabei einen Gewinn, gilt Folgendes:
- Der Gewinn unterliegt einem pauschalen Steuersatz von 8 %.
- Diese Steuer ersetzt sowohl die Körperschaftsteuer als auch die Kapitalertragsteuer für qualifizierte Krypto-Veräußerungen.
- Verluste aus Krypto-Verkäufen können mit Krypto-Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnet werden, jedoch nicht in zukünftige Jahre vorgetragen werden.
Ziel dieser Regelung ist es, Rechtssicherheit und klare steuerliche Ergebnisse für Krypto-Investitionen zu schaffen, die zuvor mit erheblichen Auslegungsrisiken verbunden waren.
Wichtige Abgrenzung: Krypto-Investment vs. operative Krypto-Geschäftstätigkeit
Die 8% Pauschalsteuer gilt, wenn Krypto-Assets als Investitionen gehalten und veräußert werden.
Andere Regeln greifen jedoch, wenn Krypto-Aktivitäten Teil der laufenden Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sind, zum Beispiel bei:
- dem Betrieb einer Krypto-Börse oder eines Brokers,
- professionellem Krypto-Handel,
- Krypto-Mining oder Staking als Dienstleistung,
- dem Erzielen von Gebühren, Spreads oder Provisionen.
In diesen Fällen gilt:
- Die Gewinne werden als betriebliches Einkommen behandelt.
- Es fällt Körperschaftsteuer (CIT) an statt der 8% Pauschalsteuer.
- Das spezielle Krypto-Steuerregime ist nicht anwendbar.
Einkünfte aus Dividenden
Ausgezahlte Dividenden von anderen Unternehmen oder ausländischen Investitionen sind steuerfrei. Ausnahmen gelten für Dividenden, die bei der zahlenden Gesellschaft steuerlich absetzbar sind.
Abzugsfähige ausländische Dividenden unterliegen der CIT, sind aber von der Special Defence Contribution (SDC) befreit. Andere ausländische Dividendeneinkünfte (d.h. nicht abzugsfähige) sind ebenfalls von der SDC befreit, es sei denn:
- Mehr als 50% der Aktivitäten des ausländischen Unternehmens, das die Dividende zahlt, resultieren direkt oder indirekt in Kapitalerträgen und
- die ausländische Steuer ist deutlich niedriger als die Steuerlast in Zypern.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls werden die Steuerbehörden die Dividenden mit einem SDC-Anteil (Special Defence Contribution) von 5 % belegen.
Forex Geschäfte
Devisendifferenzen sind steuerneutral. D. h. Devisengewinne sind nicht steuerpflichtig und Devisenverluste sind nicht absetzbar. Devisendifferenzen aus dem aktiven Handel mit Fremdwährungen (und damit verbundenen Derivaten) unterliegen jedoch der CIT.
Steuerbefreiung für audiovisuelle Medien
Gewinne aus der Produktion von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Formaten in Zypern sind von der CIT befreit. Es müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Steuerbefreiung für audiovisuelle Medien darf 35% der in Zypern getätigten förderfähigen Produktionsausgaben nicht übersteigen.
- Der Betrag der Steuerbefreiung für audiovisuelle Medien darf, vorbehaltlich bestimmter Kriterien und Bedingungen, 50 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens aus der Produktion nicht übersteigen.
Wenn die Steuerbehörden Ihre Steuerbefreiung für audiovisuelle Medien aufgrund der genannten prozentualen Begrenzung ablehnen, werden die Steuern vorgetragen und innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnet.
Special Defence Contribution (SDC)
Wenn Ihr Unternehmen in Zypern steuerlich ansässig ist, unterliegen Einkünfte aus Investitionen der Special Defence Contribution (SDC). Wir haben Sie bereits über die SDC auf Dividenden informiert und gehen zu Zinsen über.
SDC auf Zinserträge
Zinsen, die von kollektiven Kapitalanlagen/Investmentfonds (CIS) stammen, unterliegen nicht der SDC, da sie als "aktive" Zinserträge gelten. Zinsen, die Sie im Rahmen Ihrer normalen Geschäftstätigkeit erhalten, gelten ebenfalls als "aktive" Zinserträge. Sie werden im Rahmen der CIT (nach Abzug der zulässigen Ausgaben) mit dem Standard-CIT-Satz von 15% besteuert. Das gilt seit 2026 auch für passive Zinserträge, die vorher mit einem 17% SDC Beitrag versteuert wurden.
CIT Abzüge auf Ausgaben
Allgemein sind Ausgaben abzugsfähig, wenn sie vollständig und ausschließlich für die Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen anfallen und durch Belege nachgewiesen werden.
Abschreibung und Amortisation
Die zypriotischen Steuerbehörden berechnen den Abschreibungssatz für Ihre Sachanlagen auf linearer Basis zu festgelegten Sätzen, die je nach Art des Vermögenswerts variieren. Wenn Sie abgeschriebenes Eigentum verkaufen, wird der Abschreibungsbetrag wieder eingenommen und je nach Höhe des Verkaufserlöses als normales Einkommen versteuert. Für Grundstücke gibt es keine steuerliche Abschreibung.
Am 1. Juli 2016 wurde die steuerliche Abschreibung auf alle Ausgaben für den Erwerb oder die Entwicklung von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) eingeführt. Die Abschreibung erfolgt gemäß den anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Sie wird über die Lebensdauer des geistigen Eigentums verteilt. Der maximale Zeitraum hierfür beträgt 20 Jahre. Ausgenommen ist geistiges Eigentum, das unter die Übergangsregelungen der alten zypriotischen IP-Box fällt. Für diese gilt die steuerliche Abschreibung der IP-Box weiter.
Zinsaufwendungen
Zinsaufwendungen, die dem Unternehmen zur Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen entstehen, sind bei der Steuerberechnung abzugsfähig. Dennoch haben wir es wieder mit zwei Ausnahmefällen zu tun, in denen die zypriotische Regelung davon abweicht:
- Zinsaufwendungen zur Finanzierung von Vermögenswerten, die steuerfreie Erträge generieren, sind in den ersten sieben Jahren des Besitzes solcher Vermögenswerte nicht abzugsfähig.
- Zinsaufwendungen für solche Vermögenswerte, die länger als sieben Jahre gehalten werden, sind steuerlich absetzbar.
Neue Zypern IP-Box
Wenn Sie ausschließlich im Bereich des geistigen Eigentums (d.h. Pacht, Lizenzen oder Rechte) tätig sind, profitieren Sie in Zypern von weiteren Steuervorteilen. Unter anderem die Voraussetzungen für sogenannte IP-Boxen wurden in den letzten Jahren genauer definiert. Die neue Zypern IP-Box erlaubt einen abzugsfähigen fiktiven Aufwand, der 80 % der Gewinne des qualifizierten geistigen Eigentums entspricht. Das entspricht einem effektiven Steuersatz von 2,5 %.
Was ist ein qualifizierendes geistiges Eigentum (IP)?
Um sich zu qualifizieren, muss das geistige Eigentum rechtlich oder wirtschaftlich in Besitz des Unternehmens sein. Die IP-Box Regelung umfasst:
- Patente
- urheberrechtlich geschützte Software
- Gebrauchsmuster, IP-Vermögenswerte, die Pflanzen und genetischem Material Schutz gewähren, Orphan-Drug-Designationen, Erweiterungen des Patentschutzes und
- anderes geistiges Eigentum, das eine Behörde als nicht offensichtlich, hilfreich und neuartig bescheinigt hat.
- wenn Ihre jährlichen Einnahmen aus geistigem Eigentum 7,5 Mio. EUR nicht übersteigen. Zudem dürfen Ihre jährlichen Gesamteinnahmen 50 Mio. EUR nicht überschreiten. Für beide Berechnungen wird ein Fünfjahresdurchschnitt zugrunde gelegt.
Leider qualifizieren sich marketingbezogene IPs, wie z.B. Marken, nicht. Sie werden somit nicht als IP-Boxen betrachtet.
Ich erfülle die Voraussetzungen für die IP-Box. Was sind abzugsfähige Gewinne?
Zu den qualifizierten Gewinnen der Zypern IP-Box gehören:
- Lizenzgebühren oder andere Beträge aufgrund der Nutzung von qualifiziertem geistigem Eigentum
- Beträge für die Gewährung einer Lizenz für die Nutzung von qualifiziertem geistigem Eigentum
- Beträge aus Versicherungen/Entschädigungen aufgrund des qualifizierten geistigen Eigentums
- Handelserträge aus dem Verkauf von qualifiziertem geistigem Eigentum (beachten Sie, dass Kapitalgewinne aus geistigem Eigentum ausgeschlossen sind; Kapitalgewinne unterliegen daher in Zypern nicht der Besteuerung) und
- IP-Einnahmen sind in den Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder die Nutzung von Prozessen eingebettet, die in direktem Zusammenhang mit qualifizierten IP-Vermögenswerten stehen.
Bei der Berechnung der Höhe der qualifizierten IP-Gewinne, die zum Abzug von 80 % berechtigt sind, wird ein Bruchteil der oben genannten IP-Gewinne auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Steuerzahlers berechnet; Je höher der Betrag der vom Steuerpflichtigen selbst durchgeführten Forschung und Entwicklung (oder über eine steuerpflichtige ausländische Betriebsstätte oder ein unabhängiges Outsourcing durch Dritte) ist, desto höher ist der Betrag des Forschungs- und Entwicklungsanteils (modifizierter Nexus-Anteil).
Wohltätige Spenden
Wohltätige Spenden oder Beiträge für Bildungs-, Kultur- oder andere wohltätige Zwecke an die Republik Zypern (einschließlich lokaler Behörden) oder anerkannte philanthropische Institutionen sind zu 100 % abzugsfähig. Dieser Abzug gilt, solange Sie entsprechende Belege für diese Ausgaben vorlegen.
Arbeitgeberbeiträge
Im Jahr 2026 machen die Sozialversicherungsbeiträge 21,3 Prozent des Einkommens aus. Arbeitgeber zahlen 12,5 %, und Ihre Arbeitnehmer zahlen 8,8 % des Bruttolohns. Als selbständiger Unternehmer zahlen Sie nur Beiträge in Höhe von 16,6 % Ihres Einkommens. Der Höchstbetrag des versicherungspflichtigen Einkommens liegt bei 62.868 € pro Jahr.
Alle Beitragszahler und dessen Familie erhalten kostenlose oder subventionierte allgemeine, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung. Wer nach Zypern auswandert und zwei Jahre lang in einem anderen EU-Land regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, hat für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf den gleichen Versicherungsschutz wie zypriotische Staatsbürger. Rentner, die Staatsbürger eines EU-Landes sind, erhalten eine kostenlose Behandlung.
Verlustvorträge
Ihr steuerlicher Verlust, der während eines Steuerjahres entstanden ist, wird vorgetragen und mit den siebenjährigen Gewinnen verrechnet. Ihr Verlust des laufenden Jahres kann mit dem Gewinn eines anderen Unternehmen Ihrer Unternehmens-Gruppe verrechnet werden. Als Bedingung gilt, dass es sich jeweils um in Zypern ansässige Unternehmen handelt.
Die Übertragung steuerlicher Verluste zwischen Unternehmen einer wie folgt definierten Gruppe ist möglich:
- Eine in Zypern steuerlich ansässige Gesellschaft, die direkt oder indirekt mindestens 75 % der stimmberechtigten Anteile einer anderen in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft hält, oder,
- beide in Zypern steuerlich ansässigen Unternehmen werden zu mindestens 75 % (Stimmanteile) direkt oder indirekt von einem dritten Unternehmen gehalten.
Ab dem 1. Januar 2015 hat die Einschaltung eines nicht in Zypern steuerlich ansässigen Unternehmens keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Gruppenentlastung. Das gilt solange dieses Unternehmen bzw. diese Unternehmen entweder in einem EU-Land oder in einem Land steuerlich ansässig sind, mit dem Zypern über ein Steuerabkommen oder ein Informationsaustauschabkommen (bilateral oder multilateral) verfügt. Eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmer, der sein Geschäft in eine Gesellschaft überführt, kann steuerliche Verluste zur künftigen Nutzung vortragen.
Verluste einer steuerbefreiten ausländischen Betriebsstätte können mit Gewinnen des zyprischen Hauptsitzes verrechnet werden. In einem solchen Fall sind künftige Gewinne einer steuerbefreiten ausländischen Betriebsstätte im Ausland für die zulässigen Verluste steuerpflichtig.
Sonstige Steuern
Mehrwertsteuer (VAT)
Die zyprische 'value-added tax (VAT)' ist auf alle in Zypern erbrachten (steuerpflichtigen) Warenlieferungen oder Dienstleistungen zu erheben. In Folgenden Fällen wird die Mehrwertsteuer auch auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Lieferungen erhoben:
- einem anderen EU-Mitgliedstaat durch eine juristische Person
- für Dienstleistungen, die ein zyprischer Steuerpflichtiger von außerhalb Zyperns erhält, und
- bei der Einfuhr von Waren außerhalb der Europäischen Union, unabhängig vom Importeur (es gelten Schwellenwerte).
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Zypern beträgt 19%. Zusätzlich gibt es in Zypern zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu 5% und 9%. Einige gängige Beispiele finden Sie in der Folgenden Tabelle:
| 5% VAT examples | 9% VAT examples |
|---|---|
| food, drinks excl. alcoholic beverages | Restaurant services and similar |
| vaccines and veterinary medicine and services | accommodation provided by hotels |
| services of writers, composers and artists etc. | transportation of passengers |
Mehrwertsteuerbefreiungen
Es gibt auch Befreiungen von der Mehrwertsteuer. Dazu gehören:
- Mieten (vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen über die Vermietung von Grundstücken zu gewerblichen Zwecken)
- Lieferung von Grundstücken (mit Ausnahme der Veräußerung von "Neubauten" und unbebautem Bauland, das für im Rahmen der Geschäftstätigkeit errichtete Bauten bestimmt ist)
- Versicherungen und Finanzdienstleistungen
- Medizinische und bestimmte verwandte Dienstleistungen
- Bildungs- und bestimmte damit verbundene Dienstleistungen
Zusammenfassung
Zypern bietet seinen ansässigen Unternehmen erhebliche Steuervorteile und legt den Grundstein für das schnelle Wachstum Ihres Unternehmens. Unternehmen zahlen nur 15 % Körperschaftsteuer (CIT). Die neue zyprische IP-Box ermöglicht außerdem einen abzugsfähigen fiktiven Aufwand. Dieser Aufwand berechnet sich aus 80 % der Gewinne, die aus sich qualifizierendem geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) stammen.
Darüber hinaus können Unternehmen in Zypern Steuerbefreiungen auf Kapitalgewinne und Dividendenerträge in Anspruch nehmen.
Zypern übernimmt vollständig alle EU-Richtlinien. Dadurch genießen ansässige Unternehmen weltweite Anerkennung, Konformität und Vertrauen. Somit finden Sie auf der sonnigen Mittelmeerinsel den perfekten Standort für wirtschaftliches Wachstum.
